Rechtsprechung
BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse - Sozialwidrigkeit und Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch für die Dauer des Rechtsstreits - Angebotsannahme unter Vorbehalt - Prüfung der sozialen Rechtfertigung - Durchführung eines ...
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Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse
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Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse
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KSchG § 1, § 2 BGB, § 611
Änderungskündigung: Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse - Weiterbeschäftigungsanspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 29.09.1988 - 12 Ca 111/88
- LAG Hamburg, 08.03.1989 - 5 Sa 95/88
- BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Papierfundstellen
- BAGE 64, 24
- NZA 1990, 734
- BB 1990, 1634
- BB 1990, 1843
- DB 1990, 1773
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG können dann vorliegen, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts für den bisherigen Einsatz entfällt (BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe).Liegt eine solche unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP, aa0, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 270 ff. = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 b, c der Gründe).
Wie der Senat mehrfach (Urteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 162 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 c der Gründe; Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe) entschieden hat, sind betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung, die sich aus innerbetrieblichen (Unternehmerentscheidung) oder außerbetrieblichen Gründen ergeben, nur dann dringend, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch die Kündigung zu entsprechen.
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG können dann vorliegen, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts für den bisherigen Einsatz entfällt (BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe).Wie der Senat mehrfach (Urteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 162 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 c der Gründe; Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe) entschieden hat, sind betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung, die sich aus innerbetrieblichen (Unternehmerentscheidung) oder außerbetrieblichen Gründen ergeben, nur dann dringend, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch die Kündigung zu entsprechen.
Trotz der Bindung an die Entscheidung der Unternehmensleitung ist vom Gericht zu kontrollieren, ob nur der Entschluß zur Kündigung in den Rahmen der (umgestaltenden Betriebsorganisation) paßt oder ob diese nicht auch ohne Kündigung verwirklicht werden kann (Reuter, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Wie sich insbesondere aus dem Urteil des Arbeitsgerichts ergibt, auf das das Berufungsgericht insoweit verwiesen hat, macht die Klägerin mit dem Antrag zu 2) den allgemeinen vertraglichen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend, der nach den vom Großen Senat im Beschluß vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) aufgestellten Voraussetzungen auch für die Dauer eines Kündigungsrechtsstreits weiter besteht.Diese Rechtslage ist auch nicht anders zu beurteilen im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Liegt eine solche unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP, aa0, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 270 ff. = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 b, c der Gründe).Da sich die Sozialwidrigkeit der Änderungskündigung bereits aus dem Fehlen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses ergibt, braucht nicht auf die vom Senat im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich abgelehnte (Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) allgemeine Interessenabwägung zurückgegriffen zu werden.
- BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Wie der Senat mehrfach (Urteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 162 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 c der Gründe; Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe) entschieden hat, sind betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung, die sich aus innerbetrieblichen (Unternehmerentscheidung) oder außerbetrieblichen Gründen ergeben, nur dann dringend, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch die Kündigung zu entsprechen. - BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Wie der Senat mehrfach (Urteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157, 162 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 c der Gründe; Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe) entschieden hat, sind betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung, die sich aus innerbetrieblichen (Unternehmerentscheidung) oder außerbetrieblichen Gründen ergeben, nur dann dringend, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch die Kündigung zu entsprechen. - BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
Änderungskündigung zur Entgeltkürzung
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers demzufolge daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAG Urteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu IV 3 a der Gründe und vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 -, zu II 2 der Gründe, nicht veröffentlicht). - BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77
Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast - …
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Liegt eine solche unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP, aa0, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 270 ff. = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 b, c der Gründe). - BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79
Änderungskündigung und Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Hierbei ist die soziale Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung zu überprüfen, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist (vgl. BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, mit insoweit zust. Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b der Gründe; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe;… KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31). - BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83
Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen …
Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Wie der Senat bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso Urteil des Siebten Senats vom 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969) entschieden hat, ist der Arbeitnehmer auch bei einer Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet. - BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72
Änderungskündigung
- BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55
Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis
- BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75
Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer …
- BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59
Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der …
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
Änderungskündigung zwecks Lohnkürzung
- LAG München, 31.07.1986 - 7 Sa 23/86
Änderungskündigung ; Geänderte Arbeitsbedingungen; Kündigungsfrist; …
- BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung
Bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeschäftigen (Senat 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24, 31 ff.; 19. Dezember 1991 - 2 AZR 280/91 - RzK I 10i Nr. 38;… KR/Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 158a mwN).Der Gesetzgeber geht bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Arbeitsbedingungen gemäß §§ 2, 8 KSchG von einer rechtskräftigen Entscheidung über die soziale Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen aus (näher dazu Senat 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24, 32).
Wird der Arbeitnehmer, wenn auch zu anderen Bedingungen, tatsächlich weiter beschäftigt, ist seinem Beschäftigungsinteresse zunächst gedient (Senat 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - aaO).
- BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht …
Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Änderungskündigung nach § 2, § 1 Abs. 2 KSchG können auch darin liegen, daß der Arbeitgeber sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer in der bisherigen Art und Weise entfällt; liegt eine solche unternehmische Entscheidung vor, ist diese selbst nicht auf ihre unternehmerische sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf zu prüfen, ob sie offenbar unsachlich, willkürlich oder unvernünftig ist (ständige Rechtsprechung, u.a. BAG Urteile vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24, 28 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969, zu B I 1 b der Gründe und vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Eine solche unternehmerische Entscheidung könnte etwa auch die Umstellung von einem Einschichtsystem auf ein Zweischichtsystem sein (BAGE 64, 24, 29 = AP, aaO, zu B I 1 b der Gründe).
- BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Wie schon oben zu II 2 b betont worden ist, ist nicht eine mit dem endgültigen Verlust des Arbeitsplatzes verbundene Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern nur dessen Fortsetzung unter veränderten Arbeitsbedingungen zu beurteilen (BAGE 38, 348; 64, 24 = AP Nr. 3 und 27 zu § 2 KSchG 1969; siehe ferner Anm. von Schlaeper Ziff. 5 b zu AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969).
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung
a) Ob die zur Kündigung vom Arbeitgeber angeführten betrieblichen Erfordernisse dringend sind, beurteilt sich anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05
Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept …
Auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Änderungskündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht obsiegt, hat er keinen materiellrechtlichen Anspruch darauf, während des Fortgangs des Rechtsstreits vorläufig zu den alten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt zu werden (wie BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1990, 1773).Die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Neubrandenburg hat in ihrem Urteil vom 19.10.2005 - ebenso wie später die 4. Kammer - das beklagte Land zur Weiterbeschäftigung des Klägers zu unveränderten Arbeitsbedingungen (Vollbeschäftigung) verurteilt und dies ausführlich und unter Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1990, 1773) begründet.
Ähnliches gilt, wenn der Arbeitgeber vom 1-Schicht-Betrieb zum 2-Schicht-Betrieb mit wechselndem Schichtrhythmus übergeht und einzelne Arbeitnehmerinnen nicht in der Lage sind, auch in Spätschicht zu arbeiten (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - a. a. O.).
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
Ist damit die Änderungsschutzklage zu Recht abgewiesen worden, entfiel auch der vom Kläger geltend gemachte Weiterbeschäftigungsanspruch; dieser war im übrigen angesichts der Vorbehaltsannahme in jedem Falle unbegründet (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969). - LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
Einstweiliger Rechtsschutz: Änderungskündigung - Versetzung
Da er diese durch die Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt - wenn auch nur vorläufig - akzeptiert hat, besteht während des Kündigungsschutzprozesses kein Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Bedingungen (ganz h.M.; vgl. etwa BAG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 AZR 548/83 -, AP Nr. 4 zu § 767 ZPO ; BAG, Urteil vom 27.03.1987 - AZR 790/85 -, AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG , 11. Aufl., § 2 Rdn. 91;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rdn. 773;… KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rdn. 158 a-b;… Wenzel, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rdn. 307; a.A. Ratajczak, die Änderungskündigung des Arbeitgebers, S. 101).Es ist daher eine gerichtliche Feststellung erforderlich, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist, wobei eine solche Entscheidung rechtskräftig sein muß (BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, aaO.).
In einem solchen Falle kann ein Arbeitnehmer nach Auffassung, der Kammer folglich entsprechend § 102 Abs. 5 BetrVG seine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen verlangen (offen gelassen in BAG vom 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, aaO.).
- LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 13 Sa 78/04
Änderungskündigung - Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe
Der Arbeitnehmer ist während des Änderungsrechtsstreits verpflichtet, nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit des Änderungsangebots zu den unter Vorbehalt angenommenen neuen Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 27; BAG 28.03.1985 - 2 AZR 548/83 -AP ZPO § 767 Nr. 4;… KR-Rost 7. Auflage 2004 § 2 KSchG Rn. 76;… APS/Künzl 2. Auflage 2004 § 2 KSchG Rn. 232, 317 ff. und 320).Hierfür ist nach allgemeiner Meinung eine rechtskräftige Entscheidung erforderlich (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 27;… KR-Rost 7. Auflage 2004 § 2 KSchG Rn. 158a und § 8 Rn. 9).
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung
Ob die zur Kündigung vom Arbeitgeber angeführten betrieblichen Erfordernisse dringend sind, beurteilt sich anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Senat 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61). - BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91
Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern
Als unternehmerische Entscheidung ist die Entschließung der Beklagten, keinen Rentenhandel mehr zu betreiben, nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. BAGE 64, 24, 29 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969, zu I 1 b aa, der Gründe, m.w.N.; BAGE 55, 262, 266 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu I der Gründe). - BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92
Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09
Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
- BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90
Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
- ArbG Hamburg, 17.09.2009 - 17 Ca 179/09
Weiterbeschäftigungsanspruch bei Änderungskündigung mit Vorbehaltsannahme
- BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 615/92
Änderungskündigung zur Kürzung der Vergütung
- LAG Hessen, 10.11.2014 - 17 Sa 1349/13
Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bei einer unter Vorbehalt …
- LAG Hessen, 13.02.2001 - 9 Sa 429/00
Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Teilweises …
- LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02
Direktionsrecht / Arbeitszeit / Arbeitsort / Ermessen / soziale Auswahl
- LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98
Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter, …
- LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1117/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Köln, 14.08.2006 - 14 Sa 146/06
Weiterbeschäftigungsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2005 - 11 (6) Sa 61/05
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für anderweitige …
- LAG Nürnberg, 06.08.2012 - 2 Sa 643/11
Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Verdachtsänderungskündigung - Annahme …
- LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines …
- LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01
Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung; …
- LAG München, 01.10.1999 - 10 Sa 324/99
Änderungskündigung: Leitender Angestellter; Sprecherausschuss: …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2010 - 2 Sa 322/10
Befristete Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit - Inhaltskontrolle
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - 11 Sa 2054/03
Darlegungslast bei Sozialauswahl
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 2 Sa 15/08
Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt - allgemeiner …
- LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers - Sozialauswahl - unwirksame …
- LAG Hessen, 17.05.2018 - 9 Sa 294/17
Die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Prüfungsmaßstäbe …
- LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 26/05
Änderungskündigung - "überschießendes Änderungsangebot"
- LAG Köln, 04.03.2004 - 10 Sa 99/03
Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung, Dissens, faktisches …
- LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 114/98
Zulässigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Gerichtlicher …
- LAG Hessen, 23.07.1992 - 12 Sa 1714/91
Nachholbarkeit der Zustellung und der Begründung eines …
- LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer …
- ArbG Siegen, 24.10.1997 - 3 Ca 742/97
Sozial ungerechtfertigte Änderungskündigung wegen Ändrung der Arbeitsbedingungen; …
- LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
Beendigungskündigung - Änderungsangebot; Beendigungskündigung - Änderungsangebot
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 - 11 SaGa 605/17
Versetzung - Änderungskündigung - Annahme unter Vorbehalt
- LAG Hamm, 12.11.2009 - 17 Sa 1002/09
Umsetzung eines behinderten Schulhausmeisters; unbegründeter Feststellungsantrag …
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.06.2005 - 11 Sa 62/05
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für anderweitige …
- LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
Verhältnis von Änderungskündigung und Direktionsrecht
- LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - verhaltensbedingte Kündigung …
- BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 803/96
Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 5 Sa 147/07
Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2008 - 8 Sa 749/07
Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2008 - 8 Sa 763/07
Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit
- LAG Düsseldorf, 19.01.2005 - 12 Sa 1512/04
Arbeitszeitverringerungsanspruch , entgegenstehende "betriebliche Gründe"
- LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97
Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute …
- BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91
Voraussetzungen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs
- LAG Thüringen, 23.11.1994 - 9 (2) Sa 2010/93
Sozialauswahl ; Kündigung ; Mangelnder Bedarf
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2009 - 5 Sa 198/08
Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept …
- LAG Hamm, 23.05.2000 - 7 Sa 407/00
Änderung der Arbeitsbedingungen; Unternehmerische Entscheidung der Kirche; …
- LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2009 - 6 Sa 441/09
Betriebsbedingte Kündigung einer Kommissioniererin - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 (8) Sa 641/00
Änderungskündigung: soziale Rechtsfertigung bei beabsichtigter Senkung der …
- ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8559/09
- LAG Hamm, 11.03.1998 - 2 Sa 1018/97
Unwirksamkeit einer Kündigung; Soziale Rechtfertigung aus dringenden …
- BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 880/95
- LAG Bremen, 31.05.1994 - 1 Sa 286/93
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Sächliche und immaterielle …
- ArbG Köln, 28.02.2023 - 4 Ca 4777/22
- LAG Sachsen, 26.07.2001 - 8 Sa 141/01
Erforderlichkeit der Personalratsbeteiligung, wenn der Arbeitgeber nach Zugang …
- LAG Hamm, 06.04.2001 - 5 Sa 1172/00
Anerkennenswerter Anlass zur Änderungskündigung ; Irrtümliche Eingruppierung …
- BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 879/95
- ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8848/09
Umstationierung als Versetzung
- LAG Berlin, 11.05.1998 - 9 Sa 14/98
Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen (fristgemäßen) …
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 8 Sa 79/10
Wirksamkeit einer Versetzung und einer Änderungskündigung - Auslegung der …
- ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8695/09
Umstationierung als Versetzung
- ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8500/09
Umstationierung als Versetzung
- LAG Nürnberg, 13.03.2001 - 6 Sa 768/00
Außerordentliche Änderungskündigung; Anspruch auf Beschäftigung zu bisherigen …
- LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97
Vorliegen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltanpassung ; …
- LAG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - 12 Sa 50/98
Anforderungen an die hinreichende Substantiiertheit des Vortrags der Existenz …
- LAG Berlin, 08.04.1998 - 13 Sa 172/97
Änderungskündigung: Einführung einer flexiblen Arbeitszeit
- LAG Nürnberg, 14.01.1997 - 6 Sa 940/94
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Unternehmerentscheidung auf Übertragung …
- ArbG Krefeld, 28.08.2012 - 4 Ca 1246/12
Vivento: Arbeitsplätze möglichst weit weg
Rechtsprechung
BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang des Tarifvorbehaltes - Vorrang von Tarifvereinbarungen vor Normen der Betriebspartner bei Regelungen zu Arbeitsbedingungen - Befugnis der Betriebspartner zur Aufstellung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen
- archive.org
- rechtsportal.de
Umfang des Tarifvorbehaltes
- Der Betrieb
BetrVG § 77 Abs. 3, 4, § 87 Abs. 1, § 112 Abs. 1; MTV für die gewerbl. AN der Bekleidungsindustrie vom 17.5.1979 § 25
Umfang des Tarifvorbehalts des § 77 Abs. 3 BetrVG - Regelungskompetenz der Betriebspartner - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 22.08.1989 - 1 Ca 1246/88
- LAG Hamm, 11.05.1990 - 5 Sa 1658/89
- ArbG Hamm, 09.04.1991 - 1 Ca 1246/88
- BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90
Papierfundstellen
- BAGE 67, 377
- MDR 1992, 167
- NZA 1990, 734
- NZA 1991, 734
- BB 1991, 1419
- BB 1991, 2012
- DB 1990, 1629
- DB 1991, 1629
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85
Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung
Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90
Die Vorschrift bezweckt den Schutz der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie (Beschlüsse des Senats vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972; vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972; vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972).Nur insoweit, als das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat zum Schutz der Arbeitnehmer für die Regelung von Arbeitsbedingungen ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht eingeräumt hat, muß der Vorrang der Tarifvertragsparteien da zurücktreten, wo die tarifliche Regelung mangels Tarifbindung des Arbeitgebers nicht gilt und daher den Schutz der Arbeitnehmer nicht selbst bewirken kann (Beschluß des Senats vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972).
- BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86
Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten
Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend den Beschluß vom 18. August 1987, BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972) steht den Betriebspartnern die gleiche Regelungsbefugnis zu wie den Tarifvertragsparteien. - BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90
Die Vorschrift bezweckt den Schutz der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie (Beschlüsse des Senats vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972; vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972; vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972). - BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77
Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …
Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90
Die Vorschrift bezweckt den Schutz der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie (Beschlüsse des Senats vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972; vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972; vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972). - BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77
Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit - …
Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 406/90
Die Vorschrift bezweckt den Schutz der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie (Beschlüsse des Senats vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972; vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972; vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972).
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Inzwischen hat der Erste Senat (Urteil vom 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden, daß § 77 Abs. 3 BetrVG eine Tarifsperre nicht nur für sogenannte materielle, sondern für alle Arbeitsbedingungen enthält. - BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06
Regelungskompetenz der Betriebsparteien
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besitzen die Betriebsparteien eine umfassende Kompetenz, durch freiwillige Betriebsvereinbarungen Regelungen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu treffen (grundlegend BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - BAGE 63, 211, zu C I 2 der Gründe; vgl. auch schon 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, zu II 2 der Gründe; ferner 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - BAGE 67, 377, zu II 2 der Gründe; 1. Dezember 1992 - 1 AZR 260/92 - BAGE 72, 40, zu II 2 der Gründe; 11. Juli 2000 -1 AZR 551/99 -BAGE 95, 221, zu II 2 der Gründe; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen , zu II 2 b der Gründe).Die allgemeinere Frage, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Maßgaben Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung Ausschlussfristen für die Geltendmachung einzelvertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche vorsehen können, war nicht zu entscheiden (vgl. dazu BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - BAGE 67, 377, zu II 2 der Gründe;… ferner Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 77 Rn. 330 mwN;… Richardi BetrVG 10. Aufl. § 77 Rn. 189;… Fitting 23. Aufl. § 77 Rn. 139;… HSWG BetrVG 6. Aufl. § 77 Rn. 190; Müller-Franken S. 223;… Küttner/Eisemann Personalbuch 2006 Ausschlussfrist Rn. 8;… Langer Gesetzliche und vereinbarte Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Rn. 228).
- BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist
Sonstige Arbeitsbedingungen iSd. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG sind nicht nur materielle Arbeitsbedingungen, die den Umfang der Leistung des Arbeitnehmers und der Gegenleistung des Arbeitgebers betreffen, sondern alle Regelungen, die als Gegenstand tarifvertraglicher Inhaltsnormen nach § 1 TVG den Inhalt von Arbeitsverhältnissen ordnen (BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - zu II 3 der Gründe, BAGE 67, 377; WPK/Preis 4. Aufl. § 77 Rn. 60; GK-BetrVG/Kreutz 9. Aufl. § 77 Rn. 83 u. 85).
- BAG, 03.12.1991 - GS 1/90
Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage
Inzwischen hat der Erste Senat (Urteil vom 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden, daß § 77 Abs. 3 BetrVG eine Tarifsperre nicht nur für sogenannte materielle, sondern für alle Arbeitsbedingungen enthält. - BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession
Dazu gehören auch Regelungen über Ausschlussfristen (BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - zu II 2 der Gründe, BAGE 67, 377) , die die Betriebsparteien nicht selbst formulieren oder aus einem Tarifvertrag abschreiben müssen. - LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19 Die Befugnis zur Regelung von Ausschlussfristen für arbeitsvertragliche Ansprüche folgt aus der umfassenden Regelungskompetenz der Betriebspartner, die grundsätzlich der der Tarifvertragsparteien entspricht ( BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90- BAGE 67, 377 ).
(2) Ein zwingendes betriebliches Mitbestimmungsrecht folgt auch nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, da es sich bei einer Verfallfrist nicht um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung handelt (offengelassen BAG 9. April 1991-1 AZR 406/90- BAGE 67, 377) .
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 1169/17
Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
Die Befugnis zur Regelung von Ausschlussfristen für arbeitsvertragliche Ansprüche folgt aus der umfassenden Regelungskompetenz der Betriebspartner, die grundsätzlich der der Tarifvertragsparteien entspricht ( BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90- BAGE 67, 377 ).(2) Diese Befugnis wird jedoch durch die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG beschränkt.(bb) Ein zwingendes betriebliches Mitbestimmungsrecht folgt auch nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, da es sich bei einer Verfallfrist nicht um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung handelt (offengelassen BAG 9. April 1991-1 AZR 406/90- BAGE 67, 377) .
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 520/17
Darlegungslast des Betriebserwerbers für den wirksamen Abschluss einer …
Die Befugnis zur Regelung von Ausschlussfristen für arbeitsvertragliche Ansprüche folgt aus der umfassenden Regelungskompetenz der Betriebspartner, die grundsätzlich der der Tarifvertragsparteien entspricht ( BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90- BAGE 67, 377 ).(bb) Ein zwingendes betriebliches Mitbestimmungsrecht folgt auch nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, da es sich bei einer Verfallfrist nicht um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung handelt (offengelassen BAG 9. April 1991-1 AZR 406/90- BAGE 67, 377) .
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 517/17
1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
Die Befugnis zur Regelung von Ausschlussfristen für arbeitsvertragliche Ansprüche folgt aus der umfassenden Regelungskompetenz der Betriebspartner, die grundsätzlich der der Tarifvertragsparteien entspricht ( BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90- BAGE 67, 377 ).(bb) Ein zwingendes betriebliches Mitbestimmungsrecht folgt auch nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, da es sich bei einer Verfallfrist nicht um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung handelt (offengelassen BAG 9. April 1991-1 AZR 406/90- BAGE 67, 377) .
- BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 531/20
Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller - …
Dazu gehören auch Regelungen über Ausschlussfristen (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 31, BAGE 151, 56; 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - zu II 2 der Gründe, BAGE 67, 377) . - LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 514/17
- BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 522/05
SanierungsTV - rückwirkender Eingriff
- BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 3/90
Betriebsvereinbarung über Vertragsstrafen
- LAG Köln, 22.12.2005 - 10 (9) Sa 982/05
Verweisung auf Tarifvertrag, Auslegung